Nein, natürlich nicht. Oder doch?

Mittlerweile scheinbar schon. In den USA ist es bei den Prozessen der Musikindustrie gegen P2P Nutzer wohl schon länger gang und gäbe, dass Angeklagte ihre Unschuld beweisen müssen und nicht der Kläger die Schuld. Diktaturen halten das wohl ähnlich, habe ich mir sagen lassen.

Kann man sich ja hier im Lande ein Beispiel dran nehmen. Wolfgang Schäuble hat ein Gespräch mit dem Stern geführt:

Schäuble spricht im neuen stern davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne. “Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.”

Stern.de

Nur mit viel gutem Willen kann man so ein Vorhaben noch als “interessant” bezeichnen. Ist die Büchse der Pandora erst einmal offen, ist die Einschränkung “im Kampf gegen terroristische Gefahren” auch ganz schnell wieder vergessen.

Ist es irgendwann soweit, dass jeder vor dem Gericht zuerst schuldig ist, dass gefoltert wird, um Informationen zu gewinnen, dann haben in meinen Augen die Terroristen dieser Welt gewonnen. Sicherlich, wenn man selber nicht direkt betroffen ist, ist es leichter zu sagen, dass “Auge um Auge, Zahn um Zahn” nicht das Motto dieser Welt sein kann, aber letzten Endes ist es doch so, dass nicht mehr viel vom Menschen bleibt, wenn man diese Spirale betritt.

Aufgefallen ist mir diese Meldung im Stern in der Gaybar. Weil mir dieser Artikel neben einigen anderen wieder sehr gut gefiel, habe ich das Blog mal dauerhaft in die Blogroll gepackt. Schön, dass jemand Kritik an diesen Vorhaben und Gedanken auch so formulieren kann, dass es nicht nach altlinken Floskeln klingt.