Auf dem allgegenwärtigem Spreeblick ein interessantes Interview mit einem technischem Direktor eines ISP bzgl. Vorratsdatenspeicherung gefunden:

[...] Außerdem mangelt es an Tools. Es gibt bei keiner mir bekannten Polizeistelle Rechner, die in der Lage wären, ein 4 GB Logfile einzulesen und nach Einträgen zu durchsuchen, oder Software, die Apache-Logfiles auswerten kann oder Sniffer, die IP-Mitschnitte interpretieren und aufbereiten könnten. Besonders die laut Datenvorratshaltung aufzuhebenden IP-Verbindungsdaten sind ja riesige Mengen. Wir reden hier von TERAbyte Daten pro Halbjahr. Wer soll denn 2 Tera IP-Logs eines fraglichen Zeitabschnitts nach einer bestimmten Kommunikation durchsuchen? Selbst wir hätten da im nachhinein durchaus Probleme. Davon, dass irgendeine Polizeistelle das kann (außer dem BKA eventuell) kann überhaupt kein Rede sein. Am Ende wird es ein Ergänzungsgesetz geben, das UNS verpflichtet die Auswertung vorzunehmen. Vermute ich mal. Natürlich kostenlos. [...]

Der ganze Rest ist ebenfalls sehr lesenswert.

Schön finde ich auch, dass mal wieder jemand auf die elendigen Paybackkarten eingeht… Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass die Mitarbeiter der Supermärkte schon fast empört sind, wenn man die Fragen, ob man eine hat bzw. ob man nicht eine haben möchte, beider verneint…

Und es ist ja auch nicht nur Payback. Auch andere Systeme, wie z.B. Tankstellenbonussysteme. Man muss ja nur mehrere hundert Liter Benzin tanken, noch einen Haufen Euro dazuzahlen und schon bekommt man ein buntes Stück Plastik, dass dann auch nur hübsch blinkt. Super, ich würde mich mehr freuen, wenn ich für ein Tankfüllung nicht grob 100 EUR los wäre. Nicht, dass mir jetzt jemand mit der Bonusaktion von Shell und ADAC kommt… Mit einer ADAC Karte erhält man dort je Liter unglaubliche 2 Cent Rabatt… 50m weiter an der freien Tankstelle bekomme ich die auch so, ohne ein Bewegungsprofil zu hinterlegen.

Edit:

Gerade noch bei Spreeblick in den Kommentaren gefunden: Anspruch auf Privatsphäre.
Ganz interessante Geschichte: Ein minderjähriges Paar hat Sex, macht Fotos von sich selber. Anschließend schickt sie ihm die Bilder per Mail. Sonst keinem. Kurz darauf werden beide wegen Verbreitung und Erstellung von Kinderpornographie verurteilt.

Spannend ist die Begründung:

Die zwei Computer könnten nicht nur gehackt werden, sondern durch das Verschicken der Fotos über das Netz waren und sind sie vielleicht noch dem Provider und/oder anderen Personen zugänglich. Computer ermöglichen auch eine langfristige Speicherung von Informationen, die zu einem späteren Zeitpunkt verbreitet werden können. Der Staat hat ein zwingendes Interesse daran, dass Material, das solche negativen Folgen hat, niemals hergestellt wird.

Telepolis schließt daraus:

Die Richter machen also vor allem die Benutzung des Internet zu einer Tätigkeit, für die kein Recht auf Privatsphäre beansprucht werden kann, weil Computer gehackt oder Informationen abgehört werden können. Man bewegt sich damit nach Ansicht des US-Gerichts bereits in einer potenziellen Öffentlichkeit. Daraus ließe sich dann eben auch ableiten, dass die Überwachung des Internetaktivitäten auch kein Eindringen in die Privatsphäre ist.

Soviel zum Thema “Ich hab doch nichts zu verbergen”.